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Nutzungsrecht für eine Grabstätte übertragen

Sie wollen Ihr Nutzungsrecht für eine Grabstätte auf eine andere Person übertragen? Informieren Sie sich hier.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nautzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.

Siehe auch

  • Nutzungsrecht für eine Grabstelle

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Friedhof und Sicherheit

Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung
Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung
Kathleen Deutschbein und Elisabeth Schäpe

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Dokumente

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