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Abschlussbericht: Umgebungslärmkartierung Stufe 4 an Hauptverkehrsstraßen in Sachsen-Anhalt

Aufgabenstellung: Durch das Inkrafttreten der europäischen Umgebungslärmrichtlinie am 18.07.2002 (Richtlinie
2002/49/EG [2]) und der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht [3] (§47a bis f, BImSchG [1]) sind Behörden angehalten, Lärmaktionspläne zu erstellen. In Sachsen-Anhalt wird die Lärmkartierung durch das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt koordiniert.
In der 4. Stufe ist eine Lärmkartierung für Straßenverkehrslärm durchzuführen. Dabei sind von den Städten und Gemeinden Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von mehr als DTV = 8.200 Kfz/Tag zu erstellen:
Anhand der Lärmkartierungen werden durch die Städte und Gemeinden Betroffenheitsstatistiken erstellt und die Lärmsituation bewertet.
Mit der Durchführung der Untersuchung wurde die Möhler + Partner Ingenieure AG mit dem Schreiben vom 07.03.2022 durch die Gemeinden und Städte (siehe Anlage 1) beauftragt.

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