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Betreuungssatzung

Die Satzung über die Betreuung von Kindern in den kommunalen Tageseinrichtungen der Stadt Sandersdorf-Brehna hat zur Grundlage, dass jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung der Stadt Sandersdorf-Brehna hat.

Version: Kinder und Bildung

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