Elektronische Kommunikation mit dem Rathaus
Die Stadt Sandersdorf-Brehna eröffnet den Zugang für die elektronische Kommunikation. Um Ihre Anliegen rechtssicher und effizient bearbeiten zu können, wird zwischen der einfachen (formfreien) und der formgebundenen Kommunikation unterschieden.
1. Formfreie Kommunikation (Einfache Anliegen)
Für allgemeine Anfragen, Beschwerden, Hinweise oder Terminvereinbarungen, die gesetzlich keine eigenhändige Unterschrift erfordern, erreichen Sie die Stadt Sandersdorf-Brehna jederzeit per einfacher E-Mail oder über Kontaktformulare auf der Internetseite: Online-Services der Stadt Sandersdorf-Brehna.
Die E-Mail-Adressen der zuständigen Mitarbeiter entnehmen Sie bitte dem Organigramm: Verwaltungsstruktur und Ansprechpartner.
Sofern Ihnen die Zuständigkeit nicht bekannt ist, nutzen Sie gern die zentrale E-Mail-Adresse: info@sandersdorf-brehna.de. Ihr Anliegen wird dann an den zuständigen Mitarbeiter der Stadt Sandersdorf-Brehna weitergeleitet.
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, über das Kontaktformular: Bürgermelder Meldungen, wie Müllablagerungen, defekte Straßenbeleuchtung, beschädigte Verkehrsschilder, etc. zu erstellen.
(Bitte beachten Sie: Einfache E-Mails können auf dem Übertragungsweg von unbefugten Dritten mitgelesen oder verändert werden. Senden Sie auf diesem Weg keine sensiblen personenbezogenen Daten.)
2. Formgebundene Kommunikation (Ersatz der Unterschrift)
Bestimmte behördliche Vorgänge – insbesondere das Erheben von Widersprüchen (Rechtsbehelfen) oder das Einreichen formbedürftiger Anträge – verlangen gesetzlich die Schriftform (eine eigenhändige Unterschrift). Eine einfache E-Mail (auch mit eingescanntem Brief als Anhang) reicht hierfür rechtlich nicht aus!
Möchten Sie diese Dokumente dennoch auf elektronischem Weg rechtswirksam und fristwahrend der Stadt Sandersdorf-Brehna zukommen lassen, müssen Sie zwingend einen der folgenden sicheren Übermittlungswege nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nutzen:
A. Online-Services (Service-Portal)
Viele Verwaltungsleistungen können Sie bereits komplett digital über das Service-Portal der Stadt Sandersdorf-Brehna abwickeln. Wenn Sie sich dort mit der BundID (unter Nutzung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises) sicher authentifizieren, ersetzt dies für den jeweiligen Online-Antrag die Unterschrift.
Service-Portal: Online-Services der Stadt Sandersdorf-Brehna
B. Besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo)
Die Stadt Sandersdorf-Brehna ist an die sichere elektronische Postfachinfrastruktur (EGVP) des Bundes und der Länder angeschlossen. Sie können formgebundene Dokumente rechtswirksam zusenden, wenn Sie aus einem der folgenden Postfächer an das beBPo der Stadt Sandersdorf-Brehna schreiben:
eBO: aus dem elektronischen Bürger- und Organisationspostfach (für Bürger, Vereine, Unternehmen)
beA: aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach
beN / beSt: aus dem besonderen Notar- oder Steuerberaterpostfach
(Die beBPo-Adresse finden Sie im Adressverzeichnis Ihrer jeweiligen Postfach-Software unter "Stadt Sandersdorf-Brehna".)
C. E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES)
Alternativ können Sie Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) nach der eIDAS-Verordnung versehen. Senden Sie das so signierte elektronische Dokument (z. Bsp. im PDF-Format) als Anhang per E-Mail.
(Es wird empfohlen, für große Dateien oder regelmäßigen Schriftverkehr die Wege A oder B zu nutzen, da der E-Mail-Empfang durch Größenbeschränkungen oder Spamfilter beeinträchtigt sein kann.)
3. Technische Rahmenbedingungen (Dateiformate und Größen)
Um die IT-Sicherheit der Stadt Sandersdorf-Brehna zu gewährleisten und eine reibungslose Bearbeitung Ihres Anliegens sicherzustellen, wird bei der Übermittlung von elektronischen Dokumenten (insbesondere bei Anhängen) um Beachtung der folgenden Vorgaben gebeten:
Zulässige Dateiformate:
Bitte übersenden Sie Dokumente und Dateianhänge ausschließlich im PDF-Format (Portable Document Format). Zur dauerhaften und sicheren Archivierung wird die Nutzung des Standards PDF/A empfohlen. Bilddateien können in den gängigen Formaten (JPEG, PNG, TIFF) eingereicht werden.
Nicht zulässige Dateiformate:
Aus Gründen der IT-Sicherheit (Schutz vor Viren und Schadsoftware) werden folgende Dateiformate von den Systemen der Stadt Sandersdorf-Brehna blockiert und nicht zur Bearbeitung angenommen, da diese Makros enthalten können:
*.doc, *.docm, *.ppt, *.xlsm, *.pptm, *.mdb, *.accdb, *.xls, *.htm, *.pif, *.scr, *.vbs, *.exe, *.cmd, *.com, *.bat, *.hta, *.ps1, *.cab, *.js
Bitte wandeln Sie diese vor dem Versand immer in ein PDF-Dokument um.
Maximale Dateigröße:
Die Gesamtgröße einer elektronischen Nachricht inklusive aller Anhänge darf 40 Megabyte (MB) nicht überschreiten. Bei Überschreiten dieser Grenze kann die Nachricht technisch bedingt von den Systemen der Stadt Sandersdorf-Brehna nicht empfangen werden.
(Sollte Ihr elektronisches Dokument aufgrund technischer Beschränkungen oder Sicherheitsrisiken nicht verarbeitet werden können, werden Sie – soweit technisch möglich und absenderbekannt – unverzüglich darüber informiert.)