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Sanierung der Straßenbeleuchtung in mehreren Ortschaften der Stadt Sandersdorf-Brehna

Laufzeit des Vorhabens: 01.11.2025 – 31.10.2026
Beteiligtes Fachbüro: Planungs- und Ingenieurbüro für Kommunikations- und Elektrotechnik Novy
Förderkennzeichen: 67K32022
Link zum Projektträger: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Seit dem 1. November 2025 läuft offiziell der Durchführungszeitraum für die energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung in den Ortsteilen Zscherndorf und Brehna. Im Rahmen der geplanten Straßensanierungen der August-Bebel-Straße sowie der Rheinstraße sollen die bestehenden Beleuchtungsanlagen durch moderne, energieeffiziente LED-Technik ersetzt werden.

Ziel des Vorhabens ist es, den Stromverbrauch in diesen beiden Straßenbereichen deutlich zu reduzieren und gleichzeitig die Betriebskosten sowie die Wartungsintervalle für die Stadt zu verringern. Nach Berechnungen des Ingenieurbüros Novy ist allein in diesen beiden Straßenzügen eine jährliche Stromeinsparung von rund 6.324 kWh zu erwarten – dies entspricht einer durchschnittlichen Einsparquote von 68,45 %.

Darüber hinaus trägt das Projekt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Über eine Laufzeit von 20 Jahren können voraussichtlich 55 Tonnen CO₂ eingespart werden. Die energieeffiziente LED-Technik unterstützt außerdem den Tier- und Naturschutz, da moderne Beleuchtungssysteme deutlich weniger störende Lichtemissionen verursachen. Das Ausschreibungsverfahren startet noch im Jahr 2025, sodass die Umsetzung im Jahr 2026 erfolgen kann.


Hinweis zur Förderung

„Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages