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Wichtige Informationen aus dem Einwohnermeldeamt vom 10.2.2026

"Neue Gebühren für Personalausweise" und "Kein Widerspruch mehr gegen Datenübermittlung an die Bundeswehr"

Der Text in Einfacher Sprache steht weiter unten.

Neue Gebühren für Personalausweise

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltungEntlastVO) zugestimmt. Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt BGBl. I 2026 Nr. 31 vom 06.02.2026 ist diese Verordnung nunmehr am 07.02.2026 in Kraft getreten. In der Verordnung wurde unter anderem die Gebührenerhöhung für Personalausweise beschlossen.

Ab sofort wird daher für die Beantragung von Personalausweisen für Personen ab 24 Jahren eine Gebühr in Höhe von 46,00 Euro anstatt bislang 37,00 Euro fällig. Für Personen unter 24 Jahren erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.

Wegfall Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2025 dem vom Bundestag bereits am 5. Dezember 2025 beschlossenen Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz - WDModG) zugestimmt. Mit Bekanntmachung vom 29.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 370) ist dieses zum 01.01.2026 in Kraft getreten. Im Zuge dessen wurde sowohl der § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes gestrichen als auch der § 58c Absatz 1 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz) geändert. Hiernach war bis zum 31.12.2025 eine Datenübermittlung nach § 58c Absatz 1 Satz 1 Soldatengesetz nur zulässig, soweit die betroffene Person nicht widersprochen hatte. Dieses Widerspruchsrecht galt für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.

Ein Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung an das Personalmanagement der Bundeswehr besteht somit seit in Kraft treten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes zum 01.01.2026 nicht mehr. Laut Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19.12.2025 sind auf Grund dieser Gesetzesänderungen bestehende Übermittlungssperren für unter 18-Jährige melderegisterweit zu löschen.

  • Einfach erklärt

    Einfach erklärt

💶 Neue Gebühren für Personalausweise

Seit dem 7. Februar 2026 gelten neue Gebühren für Personalausweise.

  • Personen ab 24 Jahren zahlen jetzt 46,00 Euro
    (vorher: 37,00 Euro)

  • Personen unter 24 Jahren zahlen jetzt 27,60 Euro
    (vorher: 22,80 Euro)

Der Grund dafür ist eine neue bundesweite Regelung.

🚫📤Kein Widerspruch mehr gegen Datenübermittlung an die Bundeswehr

Seit dem 1. Januar 2026 gibt es kein Widerspruchsrecht mehr, wenn Daten an das Personalmanagement der Bundeswehr übermittelt werden.

Das betrifft deutsche Jugendliche unter 18 Jahren.
Früher konnten Eltern oder Jugendliche widersprechen – das ist jetzt nicht mehr möglich.

Bereits eingetragene Sperren mussten deshalb gelöscht werden.