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Freizeitflächen und -einrichtungen

Allgemeine Informationen

Städte und Gemeinden bieten ihren Einwohnern im Rahmen ihrer finanziellen und örtlichen Möglichkeiten Freizeitflächen (Grillplatz, Park, Kinderspielplatz, Bolzplatz etc.) und Freizeiteinrichtungen zur Nutzung an.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle (BUS)


Schulen und Kultur

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna


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