Inhalt

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf und dem Satzungsbeschluss der 1. Vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 »Gewerbegebiet West, südlich der B 100« in der Ortschaft Brehna (Wiesewitzer Mark)

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 18.12.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Gewerbegebiet West, südlich der B 100“ im vereinfachten Planverfahren nach § 13 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna den Entwurf gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Der Änderungsbedarf beinhaltet die Anpassung und Bereinigung der zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1992 im Kontext zu der stattgefundenen Realisierung der Örtlichkeit Anfang der 90iger Jahre. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Gewerbegebiet West, südlich der B 100“ lag in der Zeit vom 20.01.2025 bis einschließlich 21.02.2025 in der Bauverwaltung der Stadt Sandersdorf-Brehna zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich waren die vollständigen Planunterlagen auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna einsehbar. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden keine Stellungnahmen von Bürgern vorgebracht. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden und - städte wurden von der Auslegung benachrichtigt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städte erfolgte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB. Die in den Stellungnahmen vorgebrachten Hinweise, Bedenken und Anregungen sind in den als Anlage 1 bis 2 beigefügten Tabellen dargelegt und sollen nunmehr öffentlich ausgewertet, gewichtet und abgewogen werden.

  • Abwägungsvorschlag der Behörden: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf (Stand Nov. 2024)

  • Abwägungsvorschlag der Nachbargemeinden: Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden und -städte zum Entwurf (Stand November 2024)

  • Übersicht der Beteiligung: Übersicht zur Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB und der eingegangenen Stellungnahmen

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in seiner heutigen Sitzung das Abwägungsverfahren zu den eingegangenen Stellungnahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Gewerbegebiet West, südlich der B 100“ in Brehna durchgeführt. Aufgrund der abschließenden Abwägung aller vorgebrachten Anregungen und Belange ist der Verfahrensstand soweit erreicht, dass der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna über den Abschluss des formalen Verfahrens beraten und befinden kann. Im Falle einer positiven Beschlussfassung tritt die Satzungsänderung mit Bekanntmachung im amtlichen Mitteilungsblatt „Der Lindenstein“ in Kraft und entfaltet damit seine Rechtswirksamkeit. Zusätzlich wird die Satzung über die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Gewerbegebiet West, südlich der B 100“ auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht. Die In Kraft getretene Satzungsänderung des Bebauungsplanes ist alsdann beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Fachbereich Bauordnung sowie bei der obersten Landesentwicklungsbehörde als Satzungsänderung anzuzeigen.

  • Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 »Gewerbegebiet West, südlich der B 100« in Brehna im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

  • Entwässerungskonzept

  • Planzeichnung Teil A - Satzung

  • Textfestsetzungen Teil B - Satzung

  • Gehölzliste

Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 »Gewerbegebiet West, südlich der B 100« in der Ortschaft Brehna (Wiesewitzer Mark)

Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 18.12.2024 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Gewerbegebiet West, südlich der B 100“ (Wiesewitzer Mark) in der Ortschaft Brehna im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes (Stand November 2024) gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Zugleich findet eine Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und -städte statt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Überwachung nach § 4c BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Mit der Aufstellung der 1. Änderung soll lediglich für eine Teilfläche des seit dem Jahr 1992 in Kraft getretenen Bebauungsplanes das Planungsrecht unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der Belange des ansässigen Unternehmens an die Örtlichkeit angepasst werden.

Der Bereich der in Rede stehenden 1. Änderung umfasst eine Teilfläche des rechtswirksamen Bebauungsplanes, im Einzelnen die Flurstücke 60/6, 60/7, 60/9, 60/11, 60/12, 60/14, 61/2, 61/3, 61/4, 61/5, 61/6, 61/7, 62/2, 62/3, 62/4, 62/5, 62/6, 64/11, 64/12, 64/13, 64/15, 64/18, 64/19, 87/8, 87/10, 87/11, 87/12, 87/13, 87/15, 91/20, 91/22, 91/29, 91/30, 91/31, 91/32, 91/33, 93/3, 396, 398 und 399 der Flur 4 in der Gemarkung Brehna, südlich der ehemaligen B 100. Die räumliche Lage ist im Anschluss dieser Bekanntmachung ersichtlich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung werden in der Zeit vom:

20. Januar 2025 bis einschließlich 21. Februar 2025

auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht und können unter: https://www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna, während der Dienstzeiten

Öffnungszeiten Rathaus Sandersdorf-Brehna und Rathaus Brehna

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Bitterfelder Straße 28/29
06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

bzw. nach Terminabstimmung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt

Sandersdorf-Brehna, den 03.01.2025

(Steffi Syska)

Bürgermeisterin

Ausschnitt aus dem Vorentwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Sandersdorf-Brehna für das gesamte Stadtgebiet (Stand Juni 2022)

  • 01_Begründung zur 1. Änderung

  • 02_Liste Gehölze

  • 03_Planzeichnung

  • 04_Textfestsetzungen

Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan »Erweiterung Gewerbegebiet - Am Kreisel« in der Ortschaft Brehna

Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 19.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – Am Kreisel“ in der Ortschaft Brehna beschlossen. Zielstellung des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung einer vorhandenen Betriebsstätte sowie für die geplante Haupterschließung des Industriegebietes als Kreisverkehr im Zuge der Erweiterung des Industriegebietes westlich der Münchener Straße zu schaffen. In gleicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung der Planunterlagen für die Dauer eines Monats durchzuführen. Ebenso wurde beschlossen, von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von den Nachbargemeinden und -städte Stellungnahmen zum Vorentwurf gemäß § 2 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich westlich der Bundesautobahn 9 (Berlin – München), wird im Norden durch die Berliner Straße, im Westen durch die Münchener Straße und im Süden durch die Bestandsbebauung des Gewerbegebietes begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 39/3, 39/4 (teilw.), 157 (teilw.) und 189 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Brehna mit einer Größe von insgesamt 31.320 m² und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit Anlagen werden in der Zeit vom

07. Januar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025

auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht und können hier eingesehen werden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Unterlagen des Vorentwurfs während des gesamten Veröffentlichungszeitraumes in der Stadt Sandersdorf-Brehna im Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2 zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich aus:

Öffnungszeiten Rathaus Sandersdorf-Brehna und Rathaus Brehna

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Bitterfelder Straße 28/29
06796 Sandersdorf-Brehna OT Brehna

Montag: geschlossen
Dienstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr

Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Vorentwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Hinweise zum Datenschutz

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.

Sandersdorf-Brehna, den 02.12.2024

Steffi Syska
Bürgermeisterin

  • BPlan_Erweiterung_Gewebegebiet_Brehna-Schallimmissionsprognose

  • Teil A Planzeichnung Erweiterung Gewerbegebiet Am Kreisel

  • Teil B textliche Festsetzungen Vorentwurf Erweiterung Gewerbegebiet Am Kreisel_Dezember 2024

  • Teil C Begründung Vorentwurf Erweiterung Gewerbegebiet Am Kreisel_Dezember 2024