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Ausschreibungen / Vergaben / Öffentlichkeitsbeteiligungen

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten unterschiedliche Vorschriften. Die Europäische Union hat mit der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU) einen gemeinsamen Rahmen geschaffen, um den Binnenmarkt zu fördern. Diese Gesetze kommen insbesondere bei Aufträgen zum Tragen, wenn der Schwellenwert von derzeit 221.000 EUR netto (Liefer- und Dienstleistungen) oder 5.538.000 EUR netto (Bauleistungen) überschritten wird.

Zusätzlich hat auch das Land Sachsen-Anhalt eigene Regelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge erlassen. Seit dem 1. März 2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht ihre Vergabeverfahren zu Liefer-, Dienst- und Bauleistungen digital auf der e-Vergabe-Plattform evergabe.de sowie auf dem eVergabe-Portal des Landes Sachsen-Anhalt https://evergabe.sachsen-anhalt.de/.

Zusätzlich werden alle Bekanntmachungen zu europaweiten Vergabeverfahren im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Nutzen Sie den Bekanntmachungsservice, entwickelt unter der Regie des Beschaffungsamtes des BMI, um die Auftragsbekanntmachungen von Bund, Ländern und Kommunen zu finden. Speichern Sie Suchvorlagen, leiten Sie Bekanntmachungen weiter und bleiben Sie frühzeitig über interessante Aufträge informiert. Der Bekanntmachungsservice ist frei zugänglich.

Wenn Sie künftig Informationen zu neuen Ausschreibungen der Stadt Sandersdorf-Brehna erhalten möchten, melden Sie sich für unseren Newsletter an unter vergabestelle@sandersdorf-brehna.de.

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Zuschlagskriterien: 100 % Preis

Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung gem. VOB/A

Ende der Angebotsfrist: 14.01.2026, 10 Uhr

Ende der Bindefrist: 23.02.2026

 Ausführungszeit: 16.03.2026 - 26.06.2026

Die Vergabeunterlagen können auf der Vergabeplattform unter www.evergabe.de abgerufen werden.

Durchführung von Submissionen und Mitteilung Ausschreibungsergebnis

a) Bauleistungen

Eine Teilnahme von Bietern oder ihrer Bevollmächtigten an Angebotseröffnungen ist nur bei nationalen Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) möglich, sofern die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist.

Alle Bietern erhalten bei nationalen Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) - ausgenommen Freihändige Vergaben - sowie bei offenen und nicht offenen europaweiten Bauvergaben unaufgefordert unverzüglich nach Submission die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der jeweiligen Nebenangebote.

b) Liefer- und Dienstleistungen

Die Angebotsöffnung für UVgO- und VgV-Leistungen ist nicht bieteröffentlich. Das Ergebnis wird nicht offengelegt.