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Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Sandersdorf-Brehna

Die Stadt Sandersdorf-Brehna ist gemäß § 4 Absatz 2 des Straßengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (StrG LSA) verpflichtet, ein vollständiges Straßenbestandsverzeichnis zu führen.

Dieses Straßenbestandsverzeichnis erfasst sämtliche öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet und dient der rechtssicheren Dokumentation der Straßenbaulast sowie der straßenrechtlichen Verhältnisse.

Das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Sandersdorf-Brehna wird an dieser Stelle vollständig abgebildet und der Öffentlichkeit zur Einsicht zur Verfügung gestellt.