Das Land Sachsen-Anhalt hat heute die Änderung der 13. Corona-Eindämmungsverordnung erlassen (siehe Anhang). Diese regelt unter anderem weitere Lockerungen, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen einen Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 unterschreitet. Das trifft auf den Landkreis Anhalt-Bitterfeld zu, der dies am 1.6.2021 auf seiner Website amtlich bekanntgemacht hat. Damit treten die weiteren Lockerungen im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ab 2.6.2021 in Kraft. Die einzelnen Lockerungen entnehmen Sie bitte der unten angegebenen Bekanntmachung.