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Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Volltext

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnung und Sicherheit

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung
Annkathrin Schmitke, Kathleen Deutschbein

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna