Inhalt

Hundehaltung ändern wegen Umzug

Volltext

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.

Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
 

Frist

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnung und Sicherheit

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Bau- und Ordnungsverwaltung
Annkathrin Schmitke, Kathleen Deutschbein

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna