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Alters- und Ehejubiläum

Allgemeine Informationen

Die Landesregierung gratuliert Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und zu jedem folgenden Geburtstag sowie Ehejubilaren aus Anlass des 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstages. Ab dem 100. Geburtstag oder dem 60. Ehejubiläum werden vom Ministerpräsidenten unterzeichnete Ehrenurkunden überreicht.

Zuständige Stelle

Die Vorbereitung der Glückwunschurkunden zum 50., 60., 65., 70., 75. Ehejubiläum sowie des 100. und folgender Geburtstage erfolgt durch das Referat Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten, Sport des Landesverwaltungsamtes.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Sekretariat Bürgermeisterin

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Sekretärin Monique Spieß

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Kontakt

Frau Monique Spieß

Bereich Bürgermeisterin
Sekretärin

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

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