Kinderreisepass
Alle Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen!
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Danach stehen nur noch der Personalausweis bzw. Reisepass zur Verfügung (siehe Dokumente für Minderjährige).
Gültigkeit
- maximal 1 Jahr
- innerhalb der Gültigkeit ist die Verlängerung möglich (max. 1 Jahr)
Kosten
- 13,00 Euro
- Verlängerung: 6,00 Euro
Zur Antragsstellung/Verlängerung benötigen Sie:
- ein biometrisches Lichtbild, welches nicht älter ist als ein halbes Jahr
- Geburtsurkunde
- den bisherigen Kinderreisepass
- mindestens ein sorgeberechtigtes Elternteil muss bei der Antragstellung anwesend sein; für die/den zweite/n Sorgeberechtigte/n genügt die Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung zusammen mit einer Kopie des Personalausweises / Reisepasses (siehe Dokumente)
- das alleinige Sorgerecht ist durch geeignete Unterlagen (z. B. Negativbescheinigung des Jugendamtes (nicht älter als 6 Monate) / Gerichtsurteil / etc.) nachzuweisen
Das Kind muss unabhängig vom Alter bei der Antragstellung persönlich anwesend sein!