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Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt – wie bisher – in drei Schritten:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz

1. Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt

Das Finanzamt berechnet auf Grundlage der von Ihnen eingereichten Daten den Grundsteuerwert.

  • Sie erhalten einen Bescheid über die Feststellung des Grundsteuerwerts.
  • Die zum 1. Januar 2022 festgestellten Grundsteuerwerte bilden die Basis für die Hauptveranlagung der Grundsteuermessbeträge ab dem 1. Januar 2025.

2. Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt

Der festgestellte Grundsteuerwert wird mit der gesetzlich vorgeschriebenen Steuermesszahl multipliziert.

  • Daraus ergibt sich der Grundsteuermessbetrag, der Ihnen durch einen Grundsteuermessbescheid mitgeteilt wird.
  • Dieser Betrag wird erstmalig zum Hauptveranlagungszeitpunkt 1. Januar 2025 festgesetzt.

3. Grundsteuerbescheid von der Stadt oder Gemeinde

Die Stadt oder Gemeinde multipliziert den Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der jeweiligen Kommune, um die endgültige Grundsteuer festzulegen.

  • Die neu berechnete Grundsteuer wird ab dem 1. Januar 2025 fällig und ist auf Grundlage des von Ihrer Stadt oder Gemeinde ausgestellten Grundsteuerbescheides zu zahlen.