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Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Stadt Sandersdorf-Brehna

Bekanntmachung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in der Stadt Sandersdorf-Brehna im Rahmen landesweiter Untersuchungen in der Zeit von 2026 bis 2030 Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Dr. Jens Peterson

Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)


Bekanntmachung

Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) für Naturschutz zuständige Fachbehörde beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen.

Diese stehen im Zusammenhang mit folgenden Aufgaben:

  • Umsetzung der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) sowie der Vogelschutzrichtlinie (2009/105/EG)

  • Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe

  • Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt

In der Stadt Sandersdorf-Brehna werden im Zeitraum 2026 bis 2030 entsprechende Kartierungen, Monitorings sowie Untersuchungen durchgeführt.

Zutritts- und Nutzungsregelungen

Aufgrund des behördlichen Auftrags ist:

  • das Betreten von Feld und Wald gemäß Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt zu gestatten

  • das Befahren von Feld- und Waldwegen mit PKW zulässig

  • der Zutritt zu Grundstücken durch beauftragte Fachkräfte zur Durchführung der Untersuchungen zu ermöglichen

Hinweis

Bei den Maßnahmen handelt es sich ausschließlich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur.
Veränderungen an Grundstücken erfolgen nicht.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt verfügbar.

Mitwirkungspflicht

Eigentümer und Nutzungsberechtigte werden gebeten, die Kartierungsarbeiten zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, Maßnahmen wie:

  • Prüfungen

  • Vermessungen

  • Entnahme von Pflanzenproben

  • Bodenuntersuchungen

  • sonstige Arbeiten und Besichtigungen

im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu dulden.