Kartierung von Arten und Lebensräumen/Biotopen in der Stadt Sandersdorf-Brehna
Bekanntmachung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass im Auftrag des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt in der Stadt Sandersdorf-Brehna im Rahmen landesweiter Untersuchungen in der Zeit von 2026 bis 2030 Kartierungen sowie das Monitoring aller in Sachsen-Anhalt relevanten Tierarten, Pflanzenarten und Biotope/Lebensraumtypen sowie Untersuchungen zur Erstellung von Naturschutzfachplanungen durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jens Peterson
Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt
Reideburger Straße 47
06116 Halle (Saale)
Bekanntmachung
Das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt (LAU) als die nach § 2 Nr. 1 und 4 des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) für Naturschutz zuständige Fachbehörde beabsichtigt, die Kartierung und Bewertung von Arten, Biotopen und Lebensraumtypen durchzuführen.
Diese stehen im Zusammenhang mit folgenden Aufgaben:
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Umsetzung der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) sowie der Vogelschutzrichtlinie (2009/105/EG)
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Beobachtung von Natur und Landschaft als Landesaufgabe
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Untersuchungen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß Bundesnaturschutzgesetz und Naturschutzgesetz Sachsen-Anhalt
In der Stadt Sandersdorf-Brehna werden im Zeitraum 2026 bis 2030 entsprechende Kartierungen, Monitorings sowie Untersuchungen durchgeführt.
Zutritts- und Nutzungsregelungen
Aufgrund des behördlichen Auftrags ist:
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das Betreten von Feld und Wald gemäß Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt zu gestatten
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das Befahren von Feld- und Waldwegen mit PKW zulässig
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der Zutritt zu Grundstücken durch beauftragte Fachkräfte zur Durchführung der Untersuchungen zu ermöglichen
Hinweis
Bei den Maßnahmen handelt es sich ausschließlich um eine Erfassung des Ist-Zustandes der Natur.
Veränderungen an Grundstücken erfolgen nicht.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt verfügbar.
Mitwirkungspflicht
Eigentümer und Nutzungsberechtigte werden gebeten, die Kartierungsarbeiten zu unterstützen. Sie sind verpflichtet, Maßnahmen wie:
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Prüfungen
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Vermessungen
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Entnahme von Pflanzenproben
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Bodenuntersuchungen
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sonstige Arbeiten und Besichtigungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu dulden.