Stadtrat beschließt am 24. Juni das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Sandersdorf-Brehna
Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna kam am 24. Juni 2026 zu einer Sondersitzung zusammen. Im Mittelpunkt stand das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Es bildet die strategische Grundlage für die Entwicklung der Stadt und ihrer Ortschaften in den kommenden 10 bis 15 Jahren.
Das bisherige Integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) stammte aus dem Jahr 2019. Da sich seitdem zahlreiche Rahmenbedingungen verändert haben, wurde eine Fortschreibung notwendig. Im Zuge dessen wurde das bisherige IGEK in ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept überführt.
Das ISEK ist dabei kein Sofortprogramm und keine Liste von Maßnahmen, die automatisch umgesetzt werden. Vielmehr beschreibt es, wohin sich Sandersdorf-Brehna entwickeln möchte, welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen und welche Projekte künftig bei Haushaltsberatungen, Fördermittelanträgen und politischen Entscheidungen eine wichtige Rolle spielen können.
Bürgerbeteiligung als wichtige Grundlage
Das Konzept wurde unter Beteiligung der Bürgerschaft erarbeitet. Bürgerinnen und Bürger konnten sich online über eine Ideenplattform sowie analog über Fragebögen einbringen. Zudem gab es eine öffentliche Auftaktveranstaltung und einen Bürgerrat, der Anliegen aus der Bürgerschaft gebündelt in den Prozess eingebracht hat.
Auch die Ortschaftsräte, Ausschüsse, Fraktionen und der Jugendbeirat wurden beteiligt. In den vergangenen Monaten wurde das Konzept in zahlreichen Gremien beraten. Hinweise, Änderungswünsche und Ergänzungen wurden aufgenommen, geprüft und teilweise eingearbeitet. Zusätzlich fand am 26. Mai eine Arbeitsberatung mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen, der Verwaltung, des Jugendbeirates und des beauftragten Stadtentwicklungsbüros „die raumplaner“ statt.
Zur Stadtratssitzung stand Julia Klemm vom Ingenieurbüro für fachliche Fragen zur Verfügung. Ebenfalls anwesend war Maria Witters, die als Projektverantwortliche der Stadtverwaltung den gesamten Prozess organisiert und begleitet hat.
Sechs Handlungsfelder, 13 Schlüsselmaßnahmen, 138 Einzelmaßnahmen
Das ISEK gliedert sich in sechs zentrale Handlungsfelder:
- Ortsbild, Ortsstruktur und Vernetzung
- Wohnen und Lebensqualität
- Wirtschaft und Tourismus
- Bildung und Daseinsvorsorge
- Mobilität
- Energie und Landschaft
Insgesamt umfasst das Konzept 138 Einzelmaßnahmen für das gesamte Stadtgebiet. Diese reichen von großen strategischen Vorhaben bis hin zu konkreten Anliegen aus den einzelnen Ortschaften. Aus diesem umfangreichen Maßnahmenkatalog wurden 13 Schlüsselmaßnahmen ausgewählt. Sie gelten als besonders bedeutsame Leitprojekte für die langfristige Entwicklung der Stadt.
Die Bürgermeisterin machte in der Sitzung deutlich, dass das ISEK als dynamisches Konzept zu verstehen ist. Nicht jede Maßnahme wird automatisch oder sofort umgesetzt. Manche Vorhaben können sich verändern, neue Maßnahmen können hinzukommen, andere werden möglicherweise zurückgestellt. Entscheidend sind unter anderem die Haushaltslage der Stadt, Fördermöglichkeiten, gesetzliche Vorgaben und die jeweilige Prioritätensetzung durch den Stadtrat.
Künftig soll der Stadtrat regelmäßig über den Stand der Umsetzung informiert werden. Eine Berichterstattung ist alle zwei Jahre vorgesehen.
Änderungsanträge wurden einzeln beraten
Vor dem eigentlichen Beschluss befasste sich der Stadtrat mit mehreren Änderungsanträgen. Diese wurden einzeln beraten und abgestimmt.
Aufgenommen wurden unter anderem Ergänzungen zur Bestandsanalyse in den Bereichen erneuerbare Energien und Wärmeplanung. So wird im ISEK künftig auch dargestellt, dass der Stadtrat im Jahr 2022 ein weiteres Repowering des Windparks Brehna-Roitzsch abgelehnt und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt hatte. Auch die Ausführungen zur kommunalen Wärmeplanung wurden angepasst.
Diskutiert wurde außerdem ein Antrag, Sandersdorf-Brehna im Leitsatz des ISEK als „Stadt des Friedens“ aufzunehmen. Die Verwaltung empfahl, diesen Vorschlag nicht im Rahmen des ISEK zu beschließen, sondern in einem gesonderten Verfahren im Stadtrat zu beraten. Hintergrund ist, dass ein solcher Leitgedanke grundsätzliche und identitätsstiftende Bedeutung hat und deshalb einer breiteren politischen und gesellschaftlichen Diskussion bedarf. Der Antrag wurde im Rahmen der ISEK-Beratung mehrheitlich abgelehnt. Ein gesondertes Verfahren bleibt grundsätzlich möglich.
Weitere beschlossene Ergänzungen betreffen konkrete Anliegen aus den Ortschaften. Dazu zählen unter anderem die Aufnahme von Tiny-Haus-Siedlungen als mögliche bedarfsgerechte Wohnform, ein umzäunter Kleinfeld-Bolzplatz in Brehna, die Umfeldgestaltung am Denkmal und Kirchplatz in Petersroda sowie eine geänderte Formulierung zur Skateranlage in Zscherndorf. Dort soll eine nachhaltige Lösung des bestehenden Nutzungskonfliktes geprüft werden. Dabei sollen sowohl Verbesserungen am bisherigen Standort als auch mögliche Alternativstandorte betrachtet werden. Der Jugendbeirat soll in diesen Prozess einbezogen werden.
Diskussion über Kosten, Fördermittel und Prioritäten
In der Aussprache wurde deutlich, dass mit dem ISEK große Erwartungen verbunden sind. Mehrere Stadträte betonten, dass Konzept und Haushaltsplanung künftig stärker zusammengedacht werden müssen. Insbesondere zu den 13 Schlüsselmaßnahmen wurde angeregt, möglichst frühzeitig Kosten, Eigenanteile und mögliche Förderzeiträume darzustellen.
Die Verwaltung verwies darauf, dass belastbare Kostenschätzungen bei vielen Vorhaben erst möglich sind, wenn konkrete Planungsstände, Leistungsbeschreibungen und Förderbedingungen vorliegen. Zugleich wurde im Konzept ergänzt, dass jede Maßnahme im Rahmen der jährlichen Haushaltsberatung durch den Stadtrat abzuwägen ist und entsprechend der Leistungsfähigkeit der Stadt entschieden wird.
Damit bleibt klar: Auch wenn eine Maßnahme im ISEK benannt ist, ersetzt das keinen späteren Haushaltsbeschluss und keine gesonderte Projektentscheidung.
Stadtrat stimmt dem ISEK zu
Nach ausführlicher Beratung beschloss der Stadtrat das Integrierte Stadtentwicklungskonzept der Stadt Sandersdorf-Brehna als Fortschreibung des bisherigen Integrierten Gemeindeentwicklungskonzepts. Das neue ISEK wurde bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen beschlossen.
Mit dem Beschluss verfügt Sandersdorf-Brehna über eine aktuelle strategische Grundlage für die Stadtentwicklung der kommenden Jahre.
Weitere Themen der Sitzung
Neben dem ISEK wurden bereits vorab weitere Punkte behandelt. In der Einwohnerfragestunde wurde unter anderem eine Bürgeranfrage aus Zscherndorf zum Bürgermelder sowie zu einem Anliegen im Bereich Baumverschnitt angesprochen.
Die Bürgermeisterin informierte außerdem über die Streckenbefahrung zur sogenannten Saftbahn. Dabei wurde erneut deutlich, dass es sich um ein langfristiges Projekt handelt, das viele weitere Planungsschritte, Prüfungen und Verfahren erfordert. Grundsätzlich stehen die beteiligten Akteure hinter dem Vorhaben. Bis zu einer möglichen Umsetzung ist jedoch noch ein längerer Zeitraum einzuplanen.
Stefanie Rückauf
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Stadtmarketing
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) ist der „Fahrplan“ für die Entwicklung der Stadt Sandersdorf-Brehna in den kommenden zehn bis 15 Jahren. Es ersetzt keinen Haushaltsbeschluss und bedeutet auch nicht, dass alle Maßnahmen sofort umgesetzt werden. Es zeigt aber, welche Themen und Projekte für die Zukunft der Stadt besonders wichtig sind und welche Vorhaben bei künftigen Planungen, Fördermittelanträgen und Haushaltsberatungen berücksichtigt werden sollen. Die Projektkosten zur Erstellung des ISEK wurden anteilig vom Land Sachsen-Anhalt gefördert.
Das Konzept wurde auf Grundlage einer Bestandsanalyse, der Bürgerbeteiligung sowie der Beratungen in den Ortschaftsräten, Ausschüssen, Fraktionen und im Jugendbeirat erarbeitet. Insgesamt umfasst das ISEK 138 Einzelmaßnahmen. Sie verteilen sich auf sechs Handlungsfelder und betreffen sowohl gesamtstädtische Themen als auch konkrete Anliegen aus den einzelnen Ortschaften. Aus diesem umfangreichen Maßnahmenkatalog wurden 13 Schlüsselmaßnahmen ausgewählt. Diese gelten als besonders wichtige Leitprojekte für die künftige Stadtentwicklung.
Die sechs Handlungsfelder des ISEK
| Ortsbild, Ortsstruktur und Vernetzung | Entwicklung der Ortskerne, Gestaltung öffentlicher Räume, Umgang mit Leerstand, bessere Verbindung der Ortsteile |
| Wohnen und Lebensqualität | Bedarfsgerechte Wohnangebote, attraktive Wohnorte, Treffpunkte und Freizeitmöglichkeiten |
| Wirtschaft und Tourismus | Stärkung des Wirtschaftsstandortes, Entwicklung von Gewerbe, sanfter Tourismus und Naherholung |
| Bildung und Daseinsvorsorge | Kitas, Schulen, Vereine, soziale Angebote, Verwaltung und öffentliche Infrastruktur |
| Mobilität | Verkehr, Fuß- und Radwege, ÖPNV, Erreichbarkeit von Ortsteilen, Ärzten, Versorgung und Gewerbe |
| Energie und Landschaft | Wärmeversorgung, erneuerbare Energien, Klimaanpassung, Landschaftsentwicklung und Umweltbelange |
Zeitliche Einordnung: Was passiert wann?
| kurzfristig | Vorbereitung, Prüfung und Konkretisierung | Maßnahmen priorisieren, Fördermöglichkeiten prüfen, erste Kostenschätzungen vorbereiten, Zuständigkeiten klären |
| laufend / jährlich | Einbindung in die Haushaltsplanung | Der Stadtrat entscheidet im Rahmen der Haushaltsberatungen, welche Maßnahmen finanziell möglich und politisch gewollt sind. |
| mittelfristig | Umsetzung einzelner Projekte | Zum Beispiel Aufwertung öffentlicher Räume, Freizeitangebote, Maßnahmen in den Ortschaften sowie Mobilitäts- und Infrastrukturthemen |
| alle zwei Jahre | Kontrolle und Bericht | Der Stadtrat soll regelmäßig über den Umsetzungsstand informiert werden. |
| langfristig (10 bis 15 Jahre) | Strategische Stadtentwicklung | Das ISEK dient als Orientierung für die Entwicklung der gesamten Stadt und ihrer Ortschaften. |