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Landtagswahl 2026: Wer darf in Sandersdorf-Brehna wählen? Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 27.07.2026

Wer darf in Sandersdorf-Brehna wählen?

Wahlberechtigt sind Personen,

  • mit deutscher Staatsangehörigkeit,
  • die spätestens am 6. September 2008 geboren wurden und somit am Wahltag volljährig sind,
  • deren Haupt- oder alleinige Wohnung seit mindestens dem 26. Juli 2026 in Sandersdorf-Brehna gemeldet ist.

Um in Sandersdorf-Brehna wählen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dies ist der Fall, wenn Sie am Stichtag 26. Juli 2026 mit Ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung im Melderegister der Stadt Sandersdorf-Brehna gespeichert waren und die gesetzlichen Voraussetzungen für das Wahlrecht erfüllen.

Wohnungsänderungen nach dem 26. Juli 2026

Sie sind neu nach Sandersdorf-Brehna gezogen?

Nach einer Neuanmeldung können Sie nicht automatisch in Sandersdorf-Brehna wählen.

Zuzug aus einer Gemeinde in Sachsen-Anhalt:

  • Sie können bis zum 16. August 2026 bei der Meldebehörde einen Antrag stellen, um in Sandersdorf-Brehna wählen zu können.
  • Stellen Sie keinen Antrag, wählen Sie in Ihrem bisherigen Wohnort in Sachsen-Anhalt. Dort können Sie bei Bedarf Briefwahl beantragen.

Zuzug aus einer Gemeinde außerhalb Sachsen-Anhalts:

  • Liegt Ihr Einzugsdatum nach dem 6. Juni 2026, sind Sie nicht wahlberechtigt.
  • Liegt Ihr Einzugsdatum vor dem 6. Juni 2026, müssen Sie sich bis spätestens 16. August 2026 bei der Meldebehörde melden, damit Sie in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden.

Sie haben Ihre Hauptwohnung nach Sandersdorf-Brehna verlegt und Ihre bisherige Wohnung als Nebenwohnung beibehalten?

Für Sie gelten die oben genannten Regelungen und Fristen.

Sie sind innerhalb von Sandersdorf-Brehna umgezogen?

Wenn Sie innerhalb der Stadt mit Ihrer Haupt- oder alleinigen Wohnung umgezogen sind, bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung des Wahlbezirks ist nicht möglich.

Sie waren zwischenzeitlich abgemeldet?

Wurde eine Abmeldung nachträglich berichtigt, werden Sie nicht automatisch in das Wählerverzeichnis aufgenommen. In diesem Fall müssen Sie bis spätestens 21. August 2026 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Bitte wenden Sie sich hierzu an die Meldebehörde.

Briefwahl

Briefwahlunterlagen per Post beantragen

Den Antrag können Sie online unter www.sandersdorf-brehna.de/wahlen oder schriftlich per E-Mail bzw. Post an die Meldebehörde senden. Eine Beantragung per Telefon ist nicht möglich.

Bitte geben Sie dabei an:

  • Familienname,
  • Vorname(n),
  • Geburtsdatum,
  • Anschrift.

Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig, damit diese rechtzeitig zugestellt werden können.

Briefwahl vor Ort und Abholung der Unterlagen

Die persönliche Beantragung, Abholung der Briefwahlunterlagen sowie die Stimmabgabe per Briefwahl vor Ort sind vom 17. August bis 4. September 2026 möglich.

Standort Sandersdorf
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Standort Brehna
Bitterfelder Straße 28/29
06796 Sandersdorf-Brehna

Öffnungszeiten:

  • Dienstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–18:00 Uhr
  • Donnerstag: 09:00–12:00 Uhr und 13:00–16:00 Uhr
  • Freitag: 09:00–12:00 Uhr

Zusätzliche Öffnungszeit am Freitag, 4. September 2026 (nur Standort Sandersdorf):

  • 13:00–15:00 Uhr

Kontakt

Stadt Sandersdorf-Brehna
Meldebehörde / Briefwahl
Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Telefon: 03493 801-510
E-Mail: einwohnermeldeamt@sandersdorf-brehna.de 
Internet: www.sandersdorf-brehna.de/wahlen