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Ausschreibungen / Vergaben / Öffentlichkeitsbeteiligungen

Für die Vergabe öffentlicher Aufträge gelten unterschiedliche Vorschriften. Die Europäische Union hat mit der Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge (RL 2014/24/EU) einen gemeinsamen Rahmen geschaffen, um den Binnenmarkt zu fördern. Diese Gesetze kommen insbesondere bei Aufträgen zum Tragen, wenn der Schwellenwert von derzeit 216.000 EUR netto (Liefer- und Dienstleistungen) oder 5.404.000 EUR netto (Bauleistungen) überschritten wird.

Zusätzlich hat auch das Land Sachsen-Anhalt eigene Regelungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge erlassen. Seit dem 1. März 2023 gilt in Sachsen-Anhalt das Gesetz zur Sicherung von Tariftreue, Sozialstandards und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht ihre Vergabeverfahren zu Liefer-, Dienst- und Bauleistungen digital auf der e-Vergabe-Plattform evergabe.de sowie auf dem eVergabe-Portal des Landes Sachsen-Anhalt https://evergabe.sachsen-anhalt.de/.

Zusätzlich werden alle Bekanntmachungen zu europaweiten Vergabeverfahren im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Nutzen Sie den Bekanntmachungsservice, entwickelt unter der Regie des Beschaffungsamtes des BMI, um die Auftragsbekanntmachungen von Bund, Ländern und Kommunen zu finden. Speichern Sie Suchvorlagen, leiten Sie Bekanntmachungen weiter und bleiben Sie frühzeitig über interessante Aufträge informiert. Der Bekanntmachungsservice ist frei zugänglich.

Wenn Sie künftig über aktuelle Ausschreibungen der Stadt Sandersdorf-Brehna informiert werden möchten, abonnieren Sie gerne unseren Vergabe-Newsletter auf unserer Internetseite.

Erfolgreiches Online-Webinar zur E-Vergabe in Sandersdorf-Brehna

Im Fokus standen dabei Fragen wie: Wie finde ich Ausschreibungen? Wie erstelle und ändere ich ein Angebot? Und wie funktioniert die elektronische Kommunikation im Vergabeverfahren? Die Teilnehmenden erhielten hierzu einen strukturierten Überblick sowie konkrete Hilfestellungen für die praktische Anwendung – direkt am eigenen Rechner.

Praxisnah und verständlich vermittelt – auch digital

Trotz des digitalen Formats wurde die Veranstaltung von den Teilnehmenden als sehr gelungen wahrgenommen. Besonders positiv hervorgehoben wurde die Durchführung des Seminars durch den Referenten Herrn Rebel. Durch seine Erfahrung gelang es ihm, die Inhalte anschaulich und verständlich zu vermitteln sowie die Teilnehmenden auf unterschiedlichen Kenntnisständen abzuholen.

Positives Feedback der Teilnehmenden

GaLa Bau Sandersdorf-Brehna:

Ich freue mich, dass das Seminar doch noch geklappt hat. Zunächst war ich skeptisch, ob das am Rechner überhaupt funktionieren würde, aber eigentlich war dies ja auch eine gute „Trockenübung“. Man kommt ja ohnehin nicht „drumrum“, sich damit näher zu befassen.
Ich danke Ihnen für Ihren Einsatz, dies alles zu organisieren.

Anonym:
Herr Rebel hat das Seminar sehr vorbildlich geführt. Nun, ich hatte das so verstanden, dass er schon 150 Seminare dieser Art durchgeführt hat. Das hat man gemerkt. Er hat es verstanden, die Teilnehmer „abzuholen“. Man weiß ja als Seminarleiter nie, welchen Stand die Einzelnen Teilnehmer haben. Es war sehr anschaulich, gut verständlich und didaktisch gut aufgebaut. In gewisser Weise erinnerte es mich an die Fernseh-Serie „Pauk mit Latein“ von Brita Linneweh-Fulton-Smith und Josef Veitenhansl. Dort wurde auch die trockenste Materie lebhaft vermittelt. Das kann nicht jeder! [...] Ich habe seit einiger Zeit ein neues Buchhaltungsprogramm von der Datev. Da hätte ich mir so einen Lehrgang gewünscht. Da gibt es zwar youtube-Videos, aber bei weitem kein Vergleich.

Sozialagentur Sachsen-Anhalt:

Auch recht herzlichen Dank für die Organisation der Veranstaltung. Sie war äußerst interessant und mit dem Dozenten haben Sie einen Vortragenden gewinnen können, welcher absolut im Thema steht und die Inhalte auch gut strukturiert rübergebracht hat.

Fazit

Das Online-Webinar hat gezeigt, dass digitale Formate eine effektive Möglichkeit bieten, komplexe Themen wie die E-Vergabe verständlich und praxisnah zu vermitteln. Die durchweg positiven Rückmeldungen bestätigen den Bedarf an solchen Angeboten. Eine Fortsetzung ähnlicher Formate ist daher durchaus denkbar.

Interessensbekundungsverfahren für Gestellung von Rettungsschwimmern im Freibad Roitzsch

  • Interessensbekundungsverfahren für Gestellung von Rettungsschwimmern im Freibad Roitzsch

Bereitstellung einer Verwaltungssoftware für Kindertagesstätten als SaaS inkl. Eltern-App

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung

Vergabe­nummer: 159_SSB_01-2026-0017

Angebotsfrist: 16.07.2026 12:00 Uhr

Die Stadt Sandersdorf-Brehna beabsichtigt die Beschaffung einer Kitaverwaltungssoftware als Cloud-Dienst (SaaS) einschließlich Bereitstellung, Implementierung, Betrieb, Pflege, Support sowie erforderlicher Schulungsleistungen.


Die Lösung soll insbesondere Module für die Kinder-, Beitrags- und Mitarbeiterverwaltung, Arbeitszeiterfassung sowie die Elternkommunikation per App umfassen. Weiterhin sind die Datenmigration aus dem bestehenden Altsystem sowie die Bereitstellung von Schnittstellen, insbesondere zur eingesetzten Buchhaltungssoftware, Bestandteil der Leistung.


Der Produktivbetrieb der Anwendung ist für die Mitarbeiter- und Kinderverwaltung zum 01.01.2027 vorgesehen. Die Bereitstellung der Eltern-App ist zum 01.08.2027 vorgesehen.

Die Bekanntmachung und Vergabeunterlagen können Sie unter www.evergabe.de herunterladen.

Durchführung von Submissionen und Mitteilung Ausschreibungsergebnis

a) Bauleistungen

Eine Teilnahme von Bietern oder ihrer Bevollmächtigten an Angebotseröffnungen ist nur bei nationalen Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) möglich, sofern die schriftliche Angebotsabgabe zugelassen ist.

Alle Bietern erhalten bei nationalen Ausschreibungen für Bauleistungen (VOB) - ausgenommen Freihändige Vergaben - sowie bei offenen und nicht offenen europaweiten Bauvergaben unaufgefordert unverzüglich nach Submission die Namen und Anschriften der Bieter, die Endbeträge der Angebote oder einzelner Lose, Preisnachlässe ohne Bedingungen und die Anzahl der jeweiligen Nebenangebote.

b) Liefer- und Dienstleistungen

Die Angebotsöffnung für UVgO- und VgV-Leistungen ist nicht bieteröffentlich. Das Ergebnis wird nicht offengelegt.