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Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen

Wenn Sie umziehen, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.

Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Dabei wird der Chip auf dem Personalausweis geändert sowie ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.

Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.

Verfahrensablauf

  • Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort. 
    • Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
    • Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis. 
  • Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
  • Wenn Ihre Gemeinde die Ummeldung als digitale Leistung (elektronische Wohnsitzanmeldung) anbietet, können Sie auch diese nutzen. Bei der digitalen Ummeldung werden die auf dem Chip gespeicherten Adressdaten digital aktualisiert. Den Aufkleber für Ihren Personalausweis erhalten Sie per Post.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.

Voraussetzungen

  • Ihr Personalausweis ist gültig.
  • Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis
  • aktuelle Meldebestätigung

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Hauptwohnung ändern lassen.

Rechtsgrundlage(n)

Online-Anmeldung

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Einwohnermelde- und Passwesen

Stadtverwaltung Sandersdorf-Brehna
Fachbereich Ordnung und Recht
Corina Kirchner, Isabell Lange, Marcel Golz

Bahnhofstraße 2
06792 Sandersdorf-Brehna

Kontakt

  • Frau Corina Kirchner

    Fachbereich Zentrale Dienste und Recht
    Sachbearbeiterin Einwohnermelde- und Passwesen

    Bahnhofstraße 2
    06792 Sandersdorf-Brehna

  • Herr Marcel Golz

    Fachbereich Zentrale Dienste und Recht
    Sachbearbeiter Einwohnermelde- und Passwesen

    Bahnhofstraße 2
    06792 Sandersdorf-Brehna

  • Frau Isabell Lange

    Fachbereich
    Sachbearbeiterin Einwohnermelde- und Passwesen

    Bitterfelder Straße 28/29
    OT Stadt Brehna
    06796 Sandersdorf-Brehna

Dokumente

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