Amtliche Bekanntmachungen
Aufgrund der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Sandersdorf-Brehna werden ab dem 01.12.2021 öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Sandersdorf-Brehna auf der städtischen Internetseite veröffentlicht. Dies betrifft u.a. die Veröffentlichung über die Durchführung von Stadtratssitzungen und seiner Ausschüsse sowie die Durchführung von Ortschaftsratssitzungen inklusive der dort zu behandelnden Tagesordnungspunkte.
Weiterhin werden die Satzungen der Stadt Sandersdorf-Brehna ab 13.03.2021 hier veröffentlicht. Hintergrund ist ein schnelleres und flexibleres Verwaltungshandeln zu ermöglichen. Damit Sie dennoch auch schriftlich informiert bleiben, erfolgt weiterhin die Kurzbekanntmachung der ortsüblichen Bekanntmachungen der Tagesordnungen für die politischen Gremien im Amts- und MItteilungsblatt. Bitte beachten Sie dabei den Zeitpunkt des Inkrafttretens aufgrund der amtlichen Veröffentlichung auf der städtischen Internetseite.
Die Satzungen werden hier unter Öffentliche Bekanntmachungen eingestellt. Der Bereitstellungstag wird ab Juli 2024 direkt auf dem Dokument verzeichnet und findet sich ebenfalls in den Dateiinformationen. Die Lesefassungen der Dokumente stellen wir Ihnen unter Ortstrecht unter der entsprechenden Rubrik bereit.
Die Sitzungstermine der Gremien der Stadt Sandersdorf-Brehna sind für Sie im städtischen RIS-Portal zu finden. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Tagesordnungen mit Bereitstellungstag findet Sie zu den jeweiligen Sitzungen unter dem Seitenmenü "Sitzungsdokumente". Sie finden im RIS-Portal auch nähere Informationen über die Gremiumsmitglieder und die Fraktionen.
Öffentliche Bekanntmachtungen
- PDF-Datei: PDF, 786 kB Datum: 18.05.2026 Beschreibung: In dieser Gebührensatzung stehen die Eintrittsgelder für das Volksbad Roitzsch festgeschrieben.
- PDF-Datei: PDF, 61 kB Datum: 18.05.2026 Beschreibung: In dieser Gebührensatzung stehen die Eintrittsgelder für das Volksbad Roitzsch festgeschrieben.
- PDF-Datei: PDF, 1.2 MB Datum: 13.02.2026
- PDF-Datei: PDF, 27.6 MB Datum: 19.12.2025
- PDF-Datei: PDF, 1.1 MB Datum: 19.12.2025
- PDF-Datei: PDF, 2.3 MB Datum: 04.12.2025 Beschreibung: Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen können von den Sorgeberechtigten Kostenbeiträge erhoben werden. Sie werden nach Anhörung der Elternkuratorien der Tageseinrichtungen und des Gemeindeelternrates festgesetzt und durch die Stadt Sandersdorf-Brehna erhoben. Die Festlegungen bedürfen der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. In der Satzung über die Festlegung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen sind die Kosten nachzulesen. Diese Satzung ist in der Fassung vom 24.10.2025 Veröffentlichung: 04.12.2025 Inkrafttreten: 01.01.2026 Diese Satzung ist durch Beschluss des Stadtrates vom: 1. Änderung der Satzung -- 28.02.2019 2. Änderung der Satzung -- 19.10.2022 3. Änderung der Satzung -- 19.11.2025 geändert worden. Nachfolgend sind diese Änderungen in die Lesefassung eingearbeitet.
- PDF-Datei: PDF, 1.1 MB Datum: 04.12.2025
- PDF-Datei: PDF, 3 MB Datum: 02.12.2025
- PDF-Datei: PDF, 540 kB Datum: 25.11.2025 Beschreibung: Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Sandersdorf-Brehna für das Jahr 2026
- PDF-Datei: PDF, 14.3 MB Datum: 09.10.2025
- PDF-Datei: PDF, 1.2 MB Datum: 09.10.2025
- PDF-Datei: PDF, 694 kB Datum: 02.10.2025
- PDF-Datei: PDF, 8.5 MB Datum: 02.10.2025
- PDF-Datei: PDF, 1.2 MB Datum: 28.08.2025 Beschreibung: Auf der Grundlage der 88 5, 6 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in Verbindung mit $ 22 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBl. LSA S. 190) in der zurzeit geltenden Fassung sowie dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 13.12.1996 in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna in seiner Sitzung am 27.08.2025 folgende Änderungssatzung beschlossen.
- PDF-Datei: PDF, 3.2 MB Datum: 28.08.2025 Beschreibung: Auf der Grundlage der 88 5, 6 und 8 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17.06.2014 (GVBl. S. 288), in Verbindung mit § 22 Abs. 3 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Juni 2001 (GVBl. LSA S. 190), in der zurzeit geltenden Fassung sowie dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung vom 13.12.1996, in der zurzeit geltenden Fassung hat der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna in seiner Sitzung am 27.08.2025 folgende Satzung beschlossen.
- PDF-Datei: PDF, 43 kB Datum: 18.08.2025 Beschreibung: Der Hinweis auf die Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen erfolgte in den Ausgaben 01 und 02/2025 unter fehlerhafter Angabe der Satzungsgrundlage. Sie wurden gemäß § 20 Abs. 4 der Hauptsatzung im Internet veröffentlicht. Es betrifft die folgenden Satzungen.
- PDF-Datei: PDF, 2.9 MB Datum: 02.07.2025 Beschreibung: Auf der Grundlage der §§ 8 und 45 Abs. 2 Nr. 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), zuletzt geändert am 16.05.2024 (GVBl. LSA S. 128) i. V. m. § 19 Absatz 2 und 4 und 5 des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz - KiföG) vom 05.03.2003 (GVBl. LSA S. 48); zuletzt geändert am 14.12.2023 (GVBl. LSA S. 680), in den jeweils gültigen Fassungen, hat der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna in seiner Sitzung am 25.06.2025 folgende Satzung über das Wahlverfahren zu den Elternvertretungen für die Kindertageseinrichtungen in der Stadt Sandersdorf-Brehna beschlossen:
- PDF-Datei: PDF, 3.3 MB Datum: 16.06.2025 Beschreibung: Zur Offenlegung der Aktualisierung des Gebäudebestandes in der Liegenschaftskarte: das Liegenschaftskataster wurde im Bereich der Stadt Sandersdorf-Brehna in den Angaben der tatsächlichen Nutzung und der Lagebezeichnung aktualisiert. In der Örtlichkeit nicht mehr vorhandene Gebäude wurden gelöscht und Altgebäude (Errichtung vor 30.05.1992) erfasst. Die Bekanntgabe der Fortführung des Liegenschaftskatasters erfolgt hiermit öffentlich.
- PDF-Datei: PDF, 473 kB Datum: 02.06.2025
- PDF-Datei: PDF, 661 kB Datum: 13.05.2025
- PDF-Datei: PDF, 496 kB Datum: 12.05.2025
- PDF-Datei: PDF, 1.3 MB Datum: 05.05.2025
- PDF-Datei: PDF, 1.4 MB Datum: 30.04.2025
- PDF-Datei: PDF, 851 kB Datum: 10.03.2025
- PDF-Datei: PDF, 29.2 MB Datum: 14.02.2025
- PDF-Datei: PDF, 1.1 MB Datum: 31.01.2025
- PDF-Datei: PDF, 11 kB Datum: 31.01.2025
- PDF-Datei: PDF, 97 kB Datum: 24.01.2025
- PDF-Datei: PDF, 97 kB Datum: 24.01.2025
- PDF-Datei: PDF, 73 kB Datum: 21.01.2025
- PDF-Datei: PDF, 1.3 MB Datum: 20.12.2024
- PDF-Datei: PDF, 507 kB Datum: 13.12.2024
- PDF-Datei: PDF, 93 kB Datum: 03.12.2024
- PDF-Datei: PDF, 93 kB Datum: 03.12.2024
- PDF-Datei: PDF, 332 kB Datum: 19.11.2024 Beschreibung: 9. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Mulde" und "Westliche Fuhne/Ziethe«
- PDF-Datei: PDF, 784 kB Datum: 15.11.2024
- PDF-Datei: PDF, 1.4 MB Datum: 15.11.2024
- PDF-Datei: PDF, 5.8 MB Datum: 15.11.2024 Beschreibung: Die Satzung über die Betreuung von Kindern in den kommunalen Tageseinrichtungen der Stadt Sandersdorf-Brehna hat zur Grundlage, dass jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung der Stadt Sandersdorf-Brehna hat.
- PDF-Datei: PDF, 778 kB Datum: 15.11.2024
- PDF-Datei: PDF, 11.7 MB Datum: 15.11.2024
- PDF-Datei: PDF, 861 kB Datum: 15.11.2024
- PDF-Datei: PDF, 834 kB Datum: 15.11.2024
- PDF-Datei: PDF, 928 kB Datum: 15.11.2024
- PDF-Datei: PDF, 8 MB Datum: 15.11.2024
- PDF-Datei: PDF, 5.4 MB Datum: 08.11.2024 Beschreibung: Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Entschädigung der Stadträte und ehrenamtlich Tätigen
- PDF-Datei: PDF, 74 kB Datum: 29.10.2024
- PDF-Datei: PDF, 12.7 MB Datum: 29.10.2024
- PDF-Datei: PDF, 35 kB Datum: 24.10.2024
- PDF-Datei: PDF, 10.8 MB Datum: 24.10.2024
- PDF-Datei: PDF, 427 kB Datum: 08.05.2024 Beschreibung: Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes
- PDF-Datei: PDF, 252 kB Datum: 08.05.2024
- PDF-Datei: PDF, 24.4 MB Datum: 28.02.2024
- PDF-Datei: PDF, 1.2 MB Datum: 15.01.2024
- PDF-Datei: PDF, 255 kB Datum: 14.12.2023 Beschreibung: Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat gem. § 120 Abs. 1 KVG LSA am 15.11.2023 mit Beschluss Nr. SR SB - 068/2023 den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld geprüften Jahresabschluss 2020 beschlossen und mit Beschluss Nr. SR SB -069/2023 dem Bürgermeister die Entlastung für die Haushaltsführung des Jahres 2020 erteilt. Die vorstehenden Beschlüsse wurden der Kommunalaufsichtsbehörde gem. § 120 Abs. 2 KVG LSA mit Schreiben vom 13.12.2023 mitgeteilt.
- PDF-Datei: PDF, 402 kB Datum: 16.11.2023 Beschreibung: Aufgrund der §§ 8 und 10 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna 23.08.2023 die folgende Änderung zur Hauptsatzung beschlossen:
- PDF-Datei: PDF, 2.5 MB Datum: 15.11.2023
- PDF-Datei: PDF, 436 kB Datum: 10.11.2023
- PDF-Datei: PDF, 660 kB Datum: 10.11.2023 Beschreibung: Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach § 47 Abs. 1 - 3 StrG LSA wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer (Verpflichteter) der durch öffentliche Straßen erschlossenen und an sie angrenzenden, bebauter und unbebauter Grundstücke übertragen (Straßenanlieger).
- PDF-Datei: PDF, 703 kB Datum: 10.10.2023 Beschreibung: 8. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Mulde" und "Westliche Fuhne/Ziethe«
- PDF-Datei: PDF, 253 kB Datum: 21.08.2023
- PDF-Datei: PDF, 8.6 MB Datum: 26.07.2023
- PDF-Datei: PDF, 59 kB Datum: 20.07.2023 Beschreibung: 7. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände "Mulde" und "Westliche Fuhne/Ziethe«
- PDF-Datei: PDF, 55 kB Datum: 16.06.2023
- PDF-Datei: PDF, 1.3 MB Datum: 31.05.2023
- PDF-Datei: PDF, 11 kB Datum: 13.04.2023
- PDF-Datei: PDF, 26.7 MB Datum: 23.01.2023 Beschreibung: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 enthält die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen in der Übersicht.
- PDF-Datei: PDF, 118 kB Datum: 01.01.2023 Beschreibung: Die Satzung über die Betreuung von Kindern in den kommunalen Tageseinrichtungen der Stadt Sandersdorf-Brehna hat zur Grundlage, dass jedes Kind mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Stadt bis zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang Anspruch auf einen ganztägigen Platz in einer Tageseinrichtung der Stadt Sandersdorf-Brehna hat.
- PDF-Datei: PDF, 99 kB Datum: 28.12.2022 Beschreibung: Aufgrund der §§ 8, 45 Abs. 2 Nr.1 des Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15.12.2020 (GVBl. LSA S.712,713) und dem Gesetz zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und wahlrechtlicher Vorschriften vom 02.11.2020 (GVBl. LSA. Nr. 39/2020) hat der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna am 28.09.2022 die folgende Änderung zur Benutzungsordnung des Geschwister-Scholl-Heim beschlossen.
- PDF-Datei: PDF, 168 kB Datum: 28.12.2022 Beschreibung: Das Geschwister Scholl - Heim ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Sandersdorf-Brehna, Ortschaft Zscherndorf. Soweit die Einrichtung nicht für Sitzungen oder Veranstaltungen der Stadt in Anspruch genommen wird, dient sie als Begegnungsstätte ihrer Einwohner und ortsansässigen Vereine. Der Widmungszweck umfasst nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
- PDF-Datei: PDF, 2.2 MB Datum: 19.12.2022 Beschreibung: Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen können von den Sorgeberechtigten Kostenbeiträge erhoben werden. Sie werden nach Anhörung der Elternkuratorien der Tageseinrichtungen und des Gemeindeelternrates festgesetzt und durch die Stadt Sandersdorf-Brehna erhoben. Die Festlegungen bedürfen der Zustimmung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe. In der Satzung über die Festlegung der Kostenbeiträge für die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen sind die Kosten nachzulesen.
- PDF-Datei: PDF, 54 kB Datum: 19.10.2022
- PDF-Datei: PDF, 178 kB Datum: 19.10.2022 Beschreibung: Die Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Sandersdorf-Brehna. Sie dienen der Bestattung/Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Ableben Einwohner der Stadt Sandersdorf-Brehna waren, ein Recht auf Bestattung/Beisetzung in einer bestimmten Grabstätte besaßen oder Personen, die innerhalb des Stadtgebietes verstorben sind. Die Bestattung/Beisetzung anderer Personen kann im Einzelfall auf Antrag durch vorherige schriftliche Ausnahmegenehmigung durch die Friedhofsverwaltung der Stadt Sandersdorf-Brehna erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- PDF-Datei: PDF, 57 kB Datum: 19.10.2022
- PDF-Datei: PDF, 78 kB Datum: 19.10.2022 Beschreibung: Diese Satzung gilt für die auf dem Gebiet der Stadt Sandersdorf-Brehna gelegenen städtischen und die von der Stadt verwalteten Friedhöfe in Sandersdorf-Brehna und den Ortsteilen Zscherndorf, Ramsin, Renneritz, Heideloh, Stadt Brehna und Roitzsch.
- PDF-Datei: PDF, 11 kB Datum: 28.06.2022
- PDF-Datei: PDF, 13.1 MB Datum: 01.01.2022 Beschreibung: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 enthält die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen in der Übersicht.
- PDF-Datei: PDF, 147 kB Datum: 30.07.2021 Beschreibung: Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Sandersdorf-Brehna mit den Ortschaften Glebitzsch, Heideloh, Petersroda, Ramsin, Renneritz, Roitzsch, Stadt Brehna und Zscherndorf betrifft die Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungen und Verkehrsgefährdungen, bei dem Betreten oder Befahren von Eisflächen, bei der Hausnummerierung, bei Veranstaltungen, bei offenem Feuer, bei dem Abstellen von Fahrzeugen in Anlagen, bei der Benutzung von Straßen, Grünanlagen, Einrichtungen und Gewässern, bei Ruhe störendem Lärm sowie bei der Tierhaltung.
- PDF-Datei: PDF, 339 kB Datum: 24.07.2021 Beschreibung: Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die Entschädigung der Stadträte und ehrenamtlich Tätigen
- PDF-Datei: PDF, 143 kB Datum: 24.07.2021 Beschreibung: 2021 wurde ein Jugendbeirat der Stadt gegründet. Wie er sich zusammensetzt und welchen Aufgaben er sich annimmt und wie er wirken kann, steht in dieser Satzung.
- PDF-Datei: PDF, 60 kB Datum: 20.07.2021
- PDF-Datei: PDF, 103 kB Datum: 19.06.2021 Beschreibung: Die Stadt Sandersdorf-Brehna erhebt für die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Sandersdorf-Brehna Gebühren nach dem als Anlage beigefügten »Gebührentarif«, welcher Bestandteil dieser Satzung ist. Für besondere Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit Einsätzen und Leistungen nach Absatz 1 erhebt die Stadt Sandersdorf-Brehna zusätzliche Kostenerstattungsbeiträge nach Maßgaben dieser Satzung.
- PDF-Datei: PDF, 457 kB Datum: 13.03.2021 Beschreibung: Die Gemeinde führt den Namen Sandersdorf-Brehna. Sie führt die Bezeichnung »Stadt«. Zur Stadt Sandersdorf-Brehna gehören die Ortschaften Stadt Brehna, Glebitzsch, Heideloh, Petersroda, Ramsin, Renneritz, Roitzsch und Zscherndorf, welche gleichzeitig Ortsteile sind. Weitere Ortsteile der Ortschaft Glebitzsch sind die Ortsteile Beyersdorf und Köckern.
- PDF-Datei: PDF, 125 kB Datum: 13.03.2021 Beschreibung: Vereine der Stadt Sandersdorf-Brehna sowie Gewerbetreibende sind berechtigt den Schützenplatz im Rahmen der Benutzungsordnung vom 1.3. bis 30.10. eines Jahres zu nutzen.
- PDF-Datei: PDF, 135 kB Datum: 13.03.2021 Beschreibung: Das Benutzungsentgelt ist für die Benutzung in der Benutzungsordnung genannten Fläche »Schützenplatz« zu entrichten. Alle anfallenden Bewirtschaftungskosten (Anschluss und Verbrauch Energie; Wasser/ Abwasser) trägt der Nutzer in voller Höhe.
Sitzungsübersicht Gremien
Wahlbekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen nach Baugesetzbuch
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" in der Ortschaft Brehna gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 01.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ in der Ortschaft Brehna beschlossen.
Anlass für die Aufstellung der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes ist eine Überarbeitung des Ursprungsplanes aus dem Jahr 2020. Insbesondere der Umgang mit dem Niederschlagswasser im Kontext zu den Planungen für die Erschließung von Verkehrs- und Versorgungsanlagen, welche seit geraumer Zeit umgesetzt werden, ergaben einen Änderungs- und Angleichungsbedarf. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für drei Erweiterungsflächen, die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung sowie eine Modifizierung der Lärmkontingente erfolgen. Ferner müssen artenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Vorgaben hinsichtlich eines geplanten Umspannwerkes erarbeitet werden. Mit den Erweiterungsflächen im Norden für den späteren Ausbau des Quetzer Weges, die nahtlose Anbindung an die Gemarkungsgrenze zum Saalekreis im Westen für die Errichtung eines Umspannwerkes und den Expansionsflächen eines ansässigen Unternehmens südöstlich des hiesigen Bebauungsplanes vergrößert sich der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes nunmehr auf ca. 200 ha.
Der Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ in der Ortschaft Brehna wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.
In gleicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (BSNR: SR SB – 068/2025).
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes umfasst mit den Erweiterungsgebieten eine Fläche von ca. 200 ha; wird begrenzt:
- im Norden durch den Quetzer Weg, welcher von Brehna nach Quetzdölsdorf führt,
- im Osten durch die Münchener Straße respektive dem etablierten Gewerbepark Brehna,
- im Süden durch landwirtschaftliche Flächen; im Weiteren bis Carlsfeld,
- im Westen bis zur Gemarkungsgrenze von Landsberg.
Der Bereich der in Rede stehenden 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes umfasst folgende:
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 1:
11; 15; 19/1; 20/1; 20/2; 21; 22/1; 23/1; 23/2; 24; 25; 27/1; 28; 29; 30; 128/31; 129/31; 46/1; 79/47; 80/47; 47/1; 48; 49/1; 49/2; 49/3; 53/1; 53/3; 53/4; 53/5;
146; 147; 194; 198; 200; 201; 205; 206; 207; 208; 209; 210; 211; 212; 213; 52; 96; 191; 203; 204; 40/3; 41/64; 41/69; 41/70; 41/104; 41/105; 41/90; 41/91; 41/79; 41/80; 45
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 2:
38/10; 38/14; 47; 64/45; 97
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 3:
2/2; 2/4; 2/5; 2/7; 2/8; 2/9; 2/10; 2/11; 2/12; 3/4; 3/5; 3/6; 4/5; 4/6; 4/8; 5; 6/1; 7/3; 8; 36/1; 78/1; 79/1
Folgende Flurstücke befinden sich teilweise im Geltungsbereich der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes:
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 1:
39/4; 41/55; 153; 157; 159
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 2:
42/3; 44; 101; 63/45
Die räumliche Lage des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ ist im Anschluss dieser Bekanntmachung ersichtlich.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen werden in der Zeit:
vom 05. Januar 2026 bis einschließlich 06. Februar 2026
auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht und können unter: https://www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna, während der Dienstzeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
bzw. nach Terminabstimmung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt
Sandersdorf-Brehna, den 01.12.2025
(Steffi Syska)
Bürgermeisterin
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Erweiterung Gewerbegebiet - Am Kreisel" Brehna
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – Am Kreisel“ in der Ortschaft Brehna
Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 12.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – Am Kreisel“ in der Ortschaft Brehna in der Fassung vom April 2026 einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie Anlagen gebilligt. Ebenso wurde beschlossen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie von den Nachbargemeinden und -städte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen und Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte sowie für die Errichtung der geplanten Haupterschließung des Industriegebietes in Form eines Kreisverkehrs für das Industriegebiet Brehna.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich westlich der Bundesautobahn 9 (Berlin – München), wird im Norden durch die Berliner Straße, im Westen durch die Münchener Straße und im Süden durch die Bestandsbebauung des Gewerbegebietes begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 39/3, 39/4 (teilw.), 157 (teilw.) und 189 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Brehna mit einer Größe von insgesamt 31.320 m² und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und Anlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
01. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026
auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter: www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter: https://beteiligung.sachsen-anhalt/portal/Sandersdorf-Brehna/startseite
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs 2 BauGB im Zeitraum vom
22. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ort: Stadt Sandersdorf-Brehna, Fachbereich Bauverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogenen Informationen zum Planverfahren sind verfügbar und liegen in Form des Umweltberichts, Fachgutachten und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit:
-
- Lärmeinwirkung durch Lage des Plangebiets (Vorbelastung), Erholungsfunktion nicht betroffen,
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
-
- vorhandene Biotoptypen, Vegetationsbestand, vorkommende Arten und Auswirkungen, Artenschutzfachbeitrag, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen,
- Fläche:
-
- Intensivierung, Flächeninanspruchnahme,
- Boden:
-
- Versiegelung, Veränderung der bodenphysikalischen Verhältnisse, Einwirkung von Nähr- und Schadstoffen, Bodenfunktion,
- Wasser:
-
- bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer,
- Klima und Luft:
-
- Ausgangssituation und zu erwartende Auswirkungen,
- Landschaft:
-
- bau-, anlagen- und betriebsbedingte Änderung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben,
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:
-
- keine Beeinträchtigungen,
- Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den aufgeführten Schutzgütern,
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur ganzheitlichen Betrachtung der Schutzgüter und als Grundlage für Festsetzungen der Ausgleichsmaßnahmen,
- Schallimmissionsprognose erstellt durch akib Sachverständigen- und Ingenieur-gesellschaft vom 03.12.2024
- Entwässerungskonzept Fichtner Water & Transportation GmbH vom Oktober 2025
Hinweise aus den Stellungnahmen des Vorentwurfs:
- Abwasserzweckverband vom 10.01.2025 zur Schmutz- und Niederschlags-wasserbeseitigung,
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 30.01.2025 zur Darstellung/ Flächenausweisung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche,
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 10.02.2025 zur Melde- und Erhaltungspflicht von Kulturdenkmälern,
- Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 23.01.2025 zur Empfehlung einer standortbezogenen Baugrunduntersuchung,
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407 vom 16.01.2025 zum Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht,
- Landkreis Anhalt Bitterfeld vom 02.04.2025 und 07.04.2025 zum Artenschutz, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen, Bodenschutzgesetz, Schallemissionskontingentierung, Niederschlagswasserentsorgung, Melde- und Erhaltungspflicht von Kulturdenkmälern
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Sandersdorf-Brehna, den 28.05.2026
Steffi Syska
Bürgermeisterin
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