Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes »Wohnbebauung Paul-Schiebel-Straße« in der Ortschaft Roitzsch
Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 12.05.2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Paul-Schiebel-Straße“ in der Ortschaft Roitzsch im Planverfahren nach § 13a BauGB beschlossen.
In gleicher Sitzung hat der Stadtrat den Entwurf des Bebauungsplanes (Stand April 2026) gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs 2 BauGB der Öffentlichkeit vorzustellen. Parallel dazu findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB statt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden und -städten erfolgt gemäß § 2 BauGB.
Mit dem Planverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung im innerörtlichen Bereich geschaffen werden. Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für maximal vier Baugrundstücke zur Errichtung von Wohngebäuden in Form von Eigenheimen. Darüber hinaus soll durch die Planung die verkehrliche Erschließung bislang unbebauter Grundstücke innerhalb des Geltungsbereichs des seit 1993 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 2 Wohngebiet „Paul-Schiebel-Straße/Betriebsbahntrasse“ optimiert werden.
Der Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB wird im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet östlich der „Paul-Schiebel-Straße“. Er umfasst die Flurstücke 1679 sowie teilweise 1682 der Flur 4 und die Flurstücke 126/24 sowie Teilflächen der Flurstücke 127/24 und 175/72 der Flur 12 in der Gemarkung Roitzsch und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Paul-Schiebel-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung, den Textlichen Festsetzungen und der Begründung nebst Anlage (Stand April 2026) werden im Zeitraum vom
08. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026
auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachung-Baugesetzbuch sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/Portal/Sandersdorf-Brehna/startseite veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
22. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ort: Stadt Sandersdorf-Brehna, Fachbereich Bauverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 bis 12.00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz:
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Sandersdorf-Brehna, den 02.06.2026
Steffi Syska
Bürgermeisterin
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Erweiterung Gewerbegebiet - Am Kreisel" Brehna
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – Am Kreisel“ in der Ortschaft Brehna
Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 12.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – Am Kreisel“ in der Ortschaft Brehna in der Fassung vom April 2026 einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie Anlagen gebilligt. Ebenso wurde beschlossen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie von den Nachbargemeinden und -städte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen und Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte sowie für die Errichtung der geplanten Haupterschließung des Industriegebietes in Form eines Kreisverkehrs für das Industriegebiet Brehna.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich westlich der Bundesautobahn 9 (Berlin – München), wird im Norden durch die Berliner Straße, im Westen durch die Münchener Straße und im Süden durch die Bestandsbebauung des Gewerbegebietes begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 39/3, 39/4 (teilw.), 157 (teilw.) und 189 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Brehna mit einer Größe von insgesamt 31.320 m² und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und Anlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden im Zeitraum vom
01. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026
auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter: www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter: https://beteiligung.sachsen-anhalt/portal/Sandersdorf-Brehna/startseite
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
22. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ort: Stadt Sandersdorf-Brehna, Fachbereich Bauverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogenen Informationen zum Planverfahren sind verfügbar und liegen in Form des Umweltberichts, Fachgutachten und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit:
-
- Lärmeinwirkung durch Lage des Plangebiets (Vorbelastung), Erholungsfunktion nicht betroffen,
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
-
- vorhandene Biotoptypen, Vegetationsbestand, vorkommende Arten und Auswirkungen, Artenschutzfachbeitrag, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen,
- Fläche:
-
- Intensivierung, Flächeninanspruchnahme,
- Boden:
-
- Versiegelung, Veränderung der bodenphysikalischen Verhältnisse, Einwirkung von Nähr- und Schadstoffen, Bodenfunktion,
- Wasser:
-
- bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer,
- Klima und Luft:
-
- Ausgangssituation und zu erwartende Auswirkungen,
- Landschaft:
-
- bau-, anlagen- und betriebsbedingte Änderung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben,
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:
-
- keine Beeinträchtigungen,
- Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den aufgeführten Schutzgütern,
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur ganzheitlichen Betrachtung der Schutzgüter und als Grundlage für Festsetzungen der Ausgleichsmaßnahmen,
- Schallimmissionsprognose erstellt durch akib Sachverständigen- und Ingenieur-gesellschaft vom 03.12.2024
- Entwässerungskonzept Fichtner Water & Transportation GmbH vom Oktober 2025
Hinweise aus den Stellungnahmen des Vorentwurfs:
- Abwasserzweckverband vom 10.01.2025 zur Schmutz- und Niederschlags-wasserbeseitigung,
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 30.01.2025 zur Darstellung/ Flächenausweisung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche,
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 10.02.2025 zur Melde- und Erhaltungspflicht von Kulturdenkmälern,
- Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 23.01.2025 zur Empfehlung einer standortbezogenen Baugrunduntersuchung,
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407 vom 16.01.2025 zum Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht,
- Landkreis Anhalt Bitterfeld vom 02.04.2025 und 07.04.2025 zum Artenschutz, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen, Bodenschutzgesetz, Schallemissionskontingentierung, Niederschlagswasserentsorgung, Melde- und Erhaltungspflicht von Kulturdenkmälern
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Sandersdorf-Brehna, den 28.05.2026
Steffi Syska
Bürgermeisterin
Lage in der Ortschaft: