Amtliche Bekanntmachungen
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes "Erweiterung Gewerbegebiet - Am Kreisel" Brehna
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – Am Kreisel“ in der Ortschaft Brehna
Der Stadttrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 12.05.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbegebiet – Am Kreisel“ in der Ortschaft Brehna in der Fassung vom April 2026 einschließlich Begründung, Umweltbericht sowie Anlagen gebilligt. Ebenso wurde beschlossen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie von den Nachbargemeinden und -städte gemäß § 2 Abs. 2 BauGB am Verfahren zu beteiligen und Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte sowie für die Errichtung der geplanten Haupterschließung des Industriegebietes in Form eines Kreisverkehrs für das Industriegebiet Brehna.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes befindet sich westlich der Bundesautobahn 9 (Berlin – München), wird im Norden durch die Berliner Straße, im Westen durch die Münchener Straße und im Süden durch die Bestandsbebauung des Gewerbegebietes begrenzt. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 39/3, 39/4 (teilw.), 157 (teilw.) und 189 (teilw.) der Flur 1 in der Gemarkung Brehna mit einer Größe von insgesamt 31.320 m² und ist im Anschluss an diese Bekanntmachung dargestellt.
Der Inhalt der Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich Begründung, Umweltbericht und Anlagen sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom
01. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026
auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna unter: www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch
sowie über das zentrale Internetportal des Landes unter: https://beteiligung.sachsen-anhalt/portal/Sandersdorf-Brehna/startseite
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Unterlagen des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs 2 BauGB im Zeitraum vom
22. Juni 2026 bis einschließlich 24. Juli 2026
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Ort: Stadt Sandersdorf-Brehna, Fachbereich Bauverwaltung, Bahnhofstraße 2, 06792 Sandersdorf-Brehna
Montag: geschlossen
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und / oder mündlich zur Niederschrift zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende umweltbezogenen Informationen zum Planverfahren sind verfügbar und liegen in Form des Umweltberichts, Fachgutachten und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vor:
- Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit:
-
- Lärmeinwirkung durch Lage des Plangebiets (Vorbelastung), Erholungsfunktion nicht betroffen,
- Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
-
- vorhandene Biotoptypen, Vegetationsbestand, vorkommende Arten und Auswirkungen, Artenschutzfachbeitrag, Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nachteiliger Auswirkungen,
- Fläche:
-
- Intensivierung, Flächeninanspruchnahme,
- Boden:
-
- Versiegelung, Veränderung der bodenphysikalischen Verhältnisse, Einwirkung von Nähr- und Schadstoffen, Bodenfunktion,
- Wasser:
-
- bau-, anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen auf Grund- und Oberflächengewässer,
- Klima und Luft:
-
- Ausgangssituation und zu erwartende Auswirkungen,
- Landschaft:
-
- bau-, anlagen- und betriebsbedingte Änderung des Landschaftsbildes durch das Vorhaben,
- Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter:
-
- keine Beeinträchtigungen,
- Aussagen zu den Wechselwirkungen zwischen den aufgeführten Schutzgütern,
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung zur ganzheitlichen Betrachtung der Schutzgüter und als Grundlage für Festsetzungen der Ausgleichsmaßnahmen,
- Schallimmissionsprognose erstellt durch akib Sachverständigen- und Ingenieur-gesellschaft vom 03.12.2024
- Entwässerungskonzept Fichtner Water & Transportation GmbH vom Oktober 2025
Hinweise aus den Stellungnahmen des Vorentwurfs:
- Abwasserzweckverband vom 10.01.2025 zur Schmutz- und Niederschlags-wasserbeseitigung,
- Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt vom 30.01.2025 zur Darstellung/ Flächenausweisung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche,
- Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 10.02.2025 zur Melde- und Erhaltungspflicht von Kulturdenkmälern,
- Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom 23.01.2025 zur Empfehlung einer standortbezogenen Baugrunduntersuchung,
- Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Referat 407 vom 16.01.2025 zum Umweltschadensgesetz und Artenschutzrecht,
- Landkreis Anhalt Bitterfeld vom 02.04.2025 und 07.04.2025 zum Artenschutz, Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung, Kompensationsmaßnahmen, Bodenschutzgesetz, Schallemissionskontingentierung, Niederschlagswasserentsorgung, Melde- und Erhaltungspflicht von Kulturdenkmälern
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegeben Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Sandersdorf-Brehna, den 28.05.2026
Steffi Syska
Bürgermeisterin
Lage in der Ortschaft:
Bekanntmachung der Stadt Sandersdorf-Brehna über den Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße" in der Ortschaft Brehna gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Stadtrat der Stadt Sandersdorf-Brehna hat in öffentlicher Sitzung am 01.10.2025 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ in der Ortschaft Brehna beschlossen.
Anlass für die Aufstellung der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes ist eine Überarbeitung des Ursprungsplanes aus dem Jahr 2020. Insbesondere der Umgang mit dem Niederschlagswasser im Kontext zu den Planungen für die Erschließung von Verkehrs- und Versorgungsanlagen, welche seit geraumer Zeit umgesetzt werden, ergaben einen Änderungs- und Angleichungsbedarf. Darüber hinaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für drei Erweiterungsflächen, die Anpassung des Maßes der baulichen Nutzung sowie eine Modifizierung der Lärmkontingente erfolgen. Ferner müssen artenschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Vorgaben hinsichtlich eines geplanten Umspannwerkes erarbeitet werden. Mit den Erweiterungsflächen im Norden für den späteren Ausbau des Quetzer Weges, die nahtlose Anbindung an die Gemarkungsgrenze zum Saalekreis im Westen für die Errichtung eines Umspannwerkes und den Expansionsflächen eines ansässigen Unternehmens südöstlich des hiesigen Bebauungsplanes vergrößert sich der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes nunmehr auf ca. 200 ha.
Der Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ in der Ortschaft Brehna wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gegeben.
In gleicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Sandersdorf-Brehna wurde beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen (BSNR: SR SB – 068/2025).
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes umfasst mit den Erweiterungsgebieten eine Fläche von ca. 200 ha; wird begrenzt:
- im Norden durch den Quetzer Weg, welcher von Brehna nach Quetzdölsdorf führt,
- im Osten durch die Münchener Straße respektive dem etablierten Gewerbepark Brehna,
- im Süden durch landwirtschaftliche Flächen; im Weiteren bis Carlsfeld,
- im Westen bis zur Gemarkungsgrenze von Landsberg.
Der Bereich der in Rede stehenden 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes umfasst folgende:
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 1:
11; 15; 19/1; 20/1; 20/2; 21; 22/1; 23/1; 23/2; 24; 25; 27/1; 28; 29; 30; 128/31; 129/31; 46/1; 79/47; 80/47; 47/1; 48; 49/1; 49/2; 49/3; 53/1; 53/3; 53/4; 53/5;
146; 147; 194; 198; 200; 201; 205; 206; 207; 208; 209; 210; 211; 212; 213; 52; 96; 191; 203; 204; 40/3; 41/64; 41/69; 41/70; 41/104; 41/105; 41/90; 41/91; 41/79; 41/80; 45
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 2:
38/10; 38/14; 47; 64/45; 97
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 3:
2/2; 2/4; 2/5; 2/7; 2/8; 2/9; 2/10; 2/11; 2/12; 3/4; 3/5; 3/6; 4/5; 4/6; 4/8; 5; 6/1; 7/3; 8; 36/1; 78/1; 79/1
Folgende Flurstücke befinden sich teilweise im Geltungsbereich der 1. Änderung des o. g. Bebauungsplanes:
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 1:
39/4; 41/55; 153; 157; 159
Flurstücke der Gemarkung Brehna, Flur 2:
42/3; 44; 101; 63/45
Die räumliche Lage des Vorentwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet Brehna, westlich der Münchener Straße“ ist im Anschluss dieser Bekanntmachung ersichtlich.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung nebst Anlagen werden in der Zeit:
vom 05. Januar 2026 bis einschließlich 06. Februar 2026
auf der Internetseite der Stadt Sandersdorf-Brehna veröffentlicht und können unter: https://www.sandersdorf-brehna.de/Stadtentwicklung-und-Bau/Amtliche-Bekanntmachungen-nach-Baugesetzbuch eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die vollständigen Planunterlagen während der gesamten Auslegungszeit in der Stadt Sandersdorf-Brehna, Bahnhofstraße 2, im Fachbereich Bauverwaltung, Zimmer 24 in 06792 Sandersdorf-Brehna, während der Dienstzeiten
Montag geschlossen
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 13.00 – 16.00 Uhr
Freitag 09.00 – 12.00 Uhr
bzw. nach Terminabstimmung zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können von jedermann - schriftlich, per E-Mail (info@sandersdorf-brehna.de) und/oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen zum Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Hinweise zum Datenschutz
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatperson) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mailadressen zustimmen. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung nach Abschluss des Verfahrens. Gemäß Art. 6 Abs. 1e EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt
Sandersdorf-Brehna, den 01.12.2025
(Steffi Syska)
Bürgermeisterin